Liebe Berufsreifeprüfungskandidat:innen!
Die Berufsreifeprüfung (BRP) berechtigt wie die Matura zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der BRP die Matura erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:
- Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes
- Facharbeiterprüfung gem. § 7 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- mindestens dreijährige mittlere Schule
- Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- mindestens 30 Monate umfassende Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst und der Sanitätshilfsdienste
- Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung
- Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung
- Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
- Dienstprüfung (§ 28 BDG bzw. § 67 VBG und mindestens 3 Jahre Dienstzeit)
- Erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden höheren Schule, mit mindestens dreijähriger beruflicher Tätigkeit
- Erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform der genannten Schularten
1. Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (Formular S1) erfolgt direkt an der HTL Perg . Nach Zulassung ist kein Wechsel der Prüfungsschule mehr möglich. Die Zulassung wird primär für Kandidat:innen mit fachspezifischer Ausbildung ermöglicht.
- Das Ansuchen hat zu enthalten:
- Ausgefülltes Anmeldeformular S1 (für die Zulassung zur BRP)
- Lehrabschlussprüfungszeugnis oder Abschlussprüfungszeugnis einer Fachschule (Original und Kopie) ODER
- Nachweis über anrechenbare Teilprüfungen (z.B. Werkmeisterprüfungszeugnis, Meisterprüfungszeugnis, usw.; Original und Kopie)
- Geburtsurkunde (Original und Kopie)
- die Wahl, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird
- Angaben zum Fachbereich (Klausur oder Projektarbeit)
- Angabe der beabsichtigen Prüfungstermine
- € 14,30 Zulassungsgebühr in BAR
Nach der Bearbeitung wird Ihnen ein Zulassungsbescheid, der Sie zum Antritt zu Prüfungen berechtigt und den Fachbereich bestätigt (Formular S2), zugesandt.
Für die Anmeldung zur gewünschten Teilprüfung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular S3.
Kontakt:
Herr Ing. Mag. Wolfgang Ullner
Tel: 07262/53 9 26
nach telefonischer Vereinbarung
email: w.ullner@htl-perg.ac.at
Für die Abgabe von Unterlagen bzw. Formularen ist eine rechtzeitige Terminvereinbarung erforderlich!
2. Prüfungsgebühren
Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 4-5 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin ein Mail mit den genauen Daten (Verwendungszweck: „BRP-Prfg. am …“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.
- Folgende Gebühren sind zu entrichten:
- € 14,30 Vergebührung des Zulassungsansuchens für das Finanzamt (bei Anmeldung in BAR fällig)
- € 14,30 Vergebührung des Gesamtzeugnisses für das Finanzamt
- zzgl. Prüfungsgebühr (spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin zu entrichten)
3. Zulassung wird an die Prüfungskandidat:innen zugeschickt
- Grundsätzlich gilt für den Fachbereich, dass diese Prüfung ausschließlich
- nach den Zulassungsbedingungen (Teil A am Formular S1)
- oder im Falle einer zurückliegenden beruflichen Neuorientierung mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit korrespondieren muss. Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung von der Firma muss daher beigelegt werden.
Sie werden schriftlich von der Schulleitung in Kenntnis gesetzt, in welchem Fachbereich Sie eine Prüfung abzulegen haben. Beachten Sie bitte, dass diese Benachrichtigung nicht als Anmeldung zur Teilprüfung gilt!
Gleichzeitig werden Sie davon in Kenntnis gesetzt, ob Ihrem Ansuchen um Ersatz der Prüfung aus einem Teilbereich stattgegeben wird. Dieser Entfall einer Teilprüfung kann nur bei Vorliegen einer Meisterprüfung, eines Sprachenzertifikates oder diversen Diplom-und Befähigungsprüfungen laut dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung von der Prüfungskommission an der Schule gewährt werden.
4. Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung
- Teilprüfungen sind in den folgenden Fächern abzulegen:
- Deutsch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben
- Englisch: fünfstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung
- Mathematik: viereinhalbstündige standardisierte schriftliche Klausurarbeit
- Fachbereich: fünfstündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung oder eine berufsbezogene Projektarbeit einschließlich einer Präsentation und Diskussion
Von den genannten Teilprüfungen muss zumindest eine an einer öffentlichen höheren Schule (Prüfungsschule) abgelegt werden.
Für die Abschlussprüfung der Berufsreifeprüfung ist ein Mindestalter von 19 Jahren notwendig. Teilprüfungen können schon mit 17 Jahren abgelegt werden. Bis zu drei Teilprüfungen dürfen bereits vor erfolgreichem Lehrabschluss abgelegt werden.
Die Teilprüfungen sind innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften, danach nach den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.
Durchführungsbestimmungen siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/2018_08.html
5. Anerkennung von Teilprüfungen
Teilprüfungen werden nur anerkannt, wenn sie kommissionell und mit Genehmigung der Bildungsdirektion OÖ
- an einer Erwachsenenbildungseinrichtung (WIFI, BFI, etc.) ODER
- im Rahmen einer Reifeprüfung an einer höheren Schule erfolgreich abgelegt wurden.
Die Teilprüfungen müssen nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertig sein.
Die Fachbereichsteilprüfung wird gem. §3 (2) bei abgelegter Meisterprüfung, Abschlussprüfung an einer Werkmeisterschule oder Abschluss einer Fachschule im einschlägigen Fachbereich mit Abschlussprüfung anerkannt.
6. Anmeldung für Teilprüfungen
Das dazu benötigte Formular S3 bzw. Projektantrag erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Prüfungsschule. Der Projektantrag muss vom Betreuer:in unterschrieben sein. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder per Post geschickt werden.
- Abgabeschluss für Projektarbeit in gedruckter Form
- spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Klausuren
- Präsentation und Diskussion der Projektarbeit im Rahmen der mündlichen Prüfungen
- Anmeldeschluss für schriftliche Klausuren in Deutsch, Mathematik oder den Fachbereich
- Sommertermin (= Mai / Juni): spätestens 20. Dezember
- Herbsttermin (= September / Oktober): spätestens 20. Juni
- Wintertermin (= Jänner / Februar): spätestens 20. Oktober
- Anmeldeschluss für Englisch mündlich
- bis 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin
- Anmeldung Kompensationsprüfung:
- ist nur bei negativer Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeit notwendig
Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidat:innen für eine Teilprüfung beschränkt ist. Die Reihung erfolgt nach dem Datum der Anmeldung.
Eine Abmeldung von Teilprüfungen kann bis spätestens zwei Wochen vor Prüfungsantritt erfolgen. Eine spätere Abmeldung ist nur mit ärztlicher Bestätigung möglich (ansonsten Terminverlust).
7. Ablegung der Teilprüfung
- Zulassungsvoraussetzungen für Teilprüfungen:
- ordnungsgemäße Anmeldung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Zahlungsbestätigung über Prüfungsgebühr
Wir ersuchen den/die Kandidat:in in angemessener Kleidung zu erscheinen.
Bei mündlichen Prüfungen ist Business-Kleidung (Kostüm bzw. Anzug mit Krawatte) verpflichtend.
8. Wiederholung einer Teilprüfung
Das Wiederholen einer Teilprüfung ist jeweils nach Ablauf von zwei Monaten dreimal zulässig. Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
9. Gesamtzeugnis
Das Gesamtzeugnis wird nach Vorlage aller Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen von der Schule ausgestellt.
Zuständige Professor:innen
Prof. Lisa-Maria Hofer, MEd
E-Mail: l.hofer@htl-perg.ac.at
Prof. Mag. Renate Nenning
E-Mail: r.nenning@htl-perg.ac.at
Prof. Mag. Thomas Lehner
E-Mail: t.lehner@htl-perg.ac.at
Fachbereich Informationsmanagement
OStR Prof. Dipl.-Ing. Roland Eggetsberger
E-Mail: r.eggetsberger@htl-perg.ac.at
Fachbereich Medientechnik
Prof. Ing. Mag. Wolfgang Ullner
E-Mail: w.ullner@htl-perg.ac.at
FOL Clemens Hofbauer
E-Mail: c.hofbauer@htl-perg.ac.at